Sonntag, 22. April 2018

KW 16: Das Erdgeschoss ist fertiggestellt

Es ist wirklich aufregend: Am Dienstag haben die Maurer unser Erdgeschoss fertiggestellt und so sind wir am Donnerstag zum ersten Mal durch die Räume gegangen. Wir finden unseren Grundriss wirklich gelungen und sind so happy, dass unsere Ideen nun – im wahrsten Sinne des Wortes – Gestalt annehmen.

Blick vom Essplatz ins Wohnzimmer; rechts angrenzend die offene Küche

Am Dienstag soll die Erdgeschossdecke montiert werden; die Stützen stehen bereits, es ist alles vorbereitet.

Die Filigrandecke kann kommen

Am Wochenende haben wir uns wieder dem Fundament/Unterbau für unser Gartenhäuschen gewidmet. Am Freitag wurde diverses Material geliefert. Dieses ans andere Ende des Grundstücks zu schaffen war bereits ein ordentlicher Kraftakt, für den Bauherrn aber natürlich kein Problem. Unglaublich, was das für Mengen sind…

So viel Material

Am Samstag und Sonntag mussten wir dann ca. 8 m² des verdichteten Betonrecycling-Materials entfernen, um weitere Kantensteine zu setzen. Die Baufrau klagt nun über einen ausgewachsenen Muskelkater und Schwielen an den Händen, was natürlich nicht überraschend ist, wenn „Büro-Muskeln“ plötzlich Schwerstarbeit leisten :-)

Trotzdem macht es Spaß nun aktiv den Garten zu gestalten!

Blick vom Haus in den Garten

Sonntag, 15. April 2018

KW 15: Unser Erdgeschoss entsteht

Wie geplant, wurden am Montag unsere Kalksandsteine geliefert. Am Dienstag wurden dann die Maurerarbeiten begonnen und am Wochenende konnten wir bereits zum ersten Mal unser Erdgeschoss betreten: Die Außenmauern stehen und die erste Reihe der Innenmauern ebenfalls, sodass man nun quasi schon von Raum zu Raum gehen kann – ein tolles Erlebnis, endlich durch den geplanten Grundriss zu wandern!

Unser Grundriss ist bereits zu erkennen

Am heutigen Sonntag haben wir bei schönstem Wetter begonnen, den Unterbau für unser Gartenhäuschen/Geräteschuppen zu erstellen: Die ersten Randsteine sind gesetzt. Dieses Projekt wird uns sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen, aber wir freuen uns darauf.

Der erste Stein war der schwierigste

Einige Randsteine stehen

Freitag, 6. April 2018

KW 14: Streifenfundamente und Bodenplatte

Endlich lacht die Sonne, wir haben ideales Bauwetter und es geht richtig voran bei uns: Genau wie geplant wurden am Mittwoch die Streifenfundamente und am Donnerstag die Bodenplatte gegossen. Vorher hat unser Baubegleiter vom Bauherrenschutzbund noch alles überprüft.

Am Freitag schauten wir uns das Ergebnis an und sind sehr zufrieden: Die Bodenplatte wirkt nicht zu klein, sondern genau richtig!

Unsere Bodenplatte - nicht zu klein und nicht zu groß

Schauen wir mal, ob sich der Eindruck von den Größenverhältnissen ändert, sobald die ersten Wände stehen… Am Montag sollen die Steine geliefert werden und dann beginnen die Maurer mit ihrer Arbeit.

Dienstag, 3. April 2018

Von Verkehrszeichenplänen und Verkehrsrechtlichen Anordnungen

Nach einem verschneiten und furchtbar kalten Osterfest hat uns der Baualltag wieder und wir beschäftigten uns gezwungenermaßen mit Verkehrszeichenplänen und Anträgen zu Verkehrsrechtlichen Anordnungen – deutsche Bürokratie in Reinform…

Schnee und Eis an der Ostsee

Schon während des Bauanlaufgesprächs wurde ja deutlich, dass wir wohl ein Platzproblem haben. Wo soll nur der Autokran stehen, der für die Montage Filigrandecken und des Dachstuhls benötigt wird? Weder neben noch vor dem zukünftigen Haus ist ausreichend Platz, sodass wohl der Fußweg und ein Teil der Straße herhalten müssen. Eigentlich nichts Ungewöhnliches, doch das Ordnungsamt in unserem Bezirk nimmt es scheinbar furchtbar genau: Zunächst wollte man einen Ortstermin abhalten! Nun gut, was tut man nicht alles, aber wie machen das eigentlich Bauherren, die keine flexiblen Arbeitszeiten haben? Zum Glück hatte auch unser Bauleiter kurzfristig Zeit, um vor Ort die Situation zu erläutern und Optionen zu diskutieren. Vielen Dank dafür!

Zum Glück fand man einen Weg, der für alle akzeptabel ist. Nun müssen wir nur noch den formellen Antrag stellen, natürlich nicht ohne den erforderlichen Verkehrszeichenplan :-)

Update (05. April 2018): 

Wir haben nun mit Fa. Stadach Baustellensicherung Kontakt aufgenommen. Diese hat uns den Verkehrszeichenplan erstellt und wird später auch die Verkehrszeichen und Absperrungen aufstellen.

Update (06. April 2018): 

Erstaunlich schnell wurde heute unser Antrag genehmigt – super, wieder eine Aufgabe erledigt!

Donnerstag, 29. März 2018

KW 13: Vorbereitung Fundament und Bodenplatte begonnen

In dieser Woche hat der Rohbauer begonnen: Die Schnurböcke wurden gestellt, die Gräben für die Streifenfundamente ausgehoben und die Abwasser- und Hausanschlussrohre eingebaut.

Der Grundriss lässt sich schon erkennen

Leider war in dieser Woche kein Beton mehr zu kriegen (alle Welt baut!), aber heute haben wir die Betonierungstermine erfahren: Am Mittwoch Morgen werden die Streifenfundamente gegossen und am Donnerstag Mittag die Bodenplatte. Wir hoffen, es wird alles reibungslos laufen – das ist echt spannend!

Sonntag, 25. März 2018

KW 12: Erdarbeiten abgeschlossen

Wie bereits beschrieben: Ab sofort rechnen wir nur noch in Kalenderwochen!

In dieser KW 12 wurden die Erdarbeiten durchgeführt und unser Grundstück ist kaum wiederzuerkennen, es ist so viel passiert: Baumstubben und Wurzelwerk wurden entfernt, ein alter Übergabeschacht wurde abgerissen, die Baugrube wurde ausgehoben. Anschließend wurden ca. 90 cm Sand eingebaut und lagenweise verdichtet. Am Ende wurde der Verdichtungsnachweis erstellt. Außerdem wurde im zukünftigen Garten die Grasnarbe abgeschoben und reichlich neuer Mutterboden verteilt, um die Höhenunterschiede auszugleichen. Und es sieht wirklich toll aus, wir sind sehr happy – nun könnten wir sogar schon die Gartengestaltung in Angriff nehmen.

Und ein Bauschild haben wir nun auch, das heißt wir sind jetzt wohl ganz offiziell Bauherren!

Hier zwei Vorher-Nachher-Impressionen:


Blick von der Sandplatte in den Garten...


...und vom Garten zur Sandplatte

Nun freuen wir uns auf den Beginn der Rohbauarbeiten, der uns für die kommende Woche angekündigt wurde.

Dienstag, 20. März 2018

Erfahrungsbericht: Wie läuft eine Grundstücksteilung ab? Wie lange dauert eine Grundstücksteilung? Was kostet eine Grundstücksteilung?

Als wir im November 2016 unser Grundstück gemeinsam mit einer weiteren Baufamilie kauften, war klar, dass eine Grundstücksteilung vorgenommen werden soll. Wir fragten uns natürlich, wie diese abläuft, wie lange sie dauert und was es zu beachten gilt?
Erfahrungswerte waren im Internet kaum zu finden. Deshalb haben wir uns entschieden unsere Erfahrungen hier einmal zusammenzufassen.
 
Generelle Aspekte
 
Grundsätzlich gibt es nach unserem Verständnis wohl folgende Optionen:
  1. Der Verkäufer teilt das Grundstück bevor es verkauft wird. In diesem Fall ist natürlich der Verkäufer für die Grundstücksteilung verantwortlich. Erst im Anschluss werden die einzelnen Grundstücke verkauft.
  2. Der Verkäufer veräußert sogenannte „unvermessene Teilflächen“. Dann werden die Teilflächen bereits im Kaufvertrag beschrieben, aber die tatsächliche Teilung erfolgt erst nach Kaufvertragsabschluss. In diesem Fall sind die Käufer für die anschließende Grundstücksteilung verantwortlich.
  3. Der Verkäufer veräußert das Grundstück nur als Ganzes. Dann werden im Kaufvertrag auch keine Teilflächen beschrieben und die tatsächliche Teilung erfolgt erst nach Besitzerwechsel; verantwortlich sind dann die Käufer. In diesem Fall gibt es einiges zu beachten!!

Da unser Verkäufer sowohl Option 1 als auch Option 2 ablehnte, also das Grundstück nur als Ganzes verkaufen und mit der Teilung nichts zu tun haben wollte, mussten wir den Weg von Option 3 gehen, obwohl uns das gar nicht gefiel – und unserem Anwalt übrigens auch nicht…
 
In solch einem Falle empfiehlt es sich unbedingt, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser sollte zum einen den Kaufvertrag so gestalten bzw. dahingehend prüfen, dass klar ist, welcher Käufer im Zweifelsfall wofür haftet – es gibt schließlich nicht nur einen Käuferpartei. Zum anderen sollte der Anwalt eine Teilungsvereinbarung formulieren, in der die geplante Grundstücksteilung mit allen Rechten und Pflichten für die jeweiligen Käuferparteien eindeutig beschrieben wird. Diese Teilungsvereinbarung sollte auch notariell beglaubigt werden. Wir haben dies bspw. gleich im Anschluss an den Grundstückskauf gemacht (im gleichen Notartermin).
 
Grundstücksteilung
 
Sind die rechtlichen Aspekte geklärt und abgewickelt, kann man die eigentliche Grundstücksteilung in Angriff nehmen. Die einzelnen Schritte sind übrigens hier ganz schön beschrieben.
 
Ist eine Grundstücksteilung notwendig, so bedarf diese in nur wenigen Gebieten der Genehmigung (§19 Baugesetzbuch) durch das zuständige Stadtplanungsamt. Generell muss jedoch immer sichergestellt sein, dass die künftigen Grenzen dem Bau- und Planungsrecht nicht entgegenstehen.
 
Sollte eine Grundstücksteilung im Zusammenhang mit einer späteren Bebauung stehen, so bietet sich bereits jetzt die Erstellung eines amtlichen Lageplanes an. Hier wird die geplante Teilungslinie (Teilungsentwurf) eingetragen. Sie dient den Käufern als Übersicht und Planungsgrundlage für die Bauvorhaben.
 
Teilungsvermessung
 
Die Teilungsvermessung wird vom Vermesser durchgeführt. Die bestehenden Grenzen werden wieder hergestellt und die neuen Grenzen gebildet.
 
Nach Abmarkung (setzen von Grenzmarken, z.B. Grenzsteinen) der bestehenden und neuen Grenzen werden die Eigentümer und Nachbarn zu einem Grenztermin eingeladen, bei dem sie sich vor Ort die Lage der alten und neuen Grenzen und Grenzmarken anzeigen lassen können. Die Teilnahme am Grenztermin ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.
 
Nach dem Vermessungstermin erhält man zum einen den amtlichen Lageplan, in dem die zukünftige Grenze eingetragen ist. Mit diesem Lageplan kann man bereits einen Bauantrag stellen – zumindest in Berlin.
 
Zum anderen wird das Messungsergebnis aus der Teilungsvermessung beim Vermessungsamt eingereicht, wo es in die amtlichen Nachweise übernommen wird. Von dort erhalten Eigentümer, Finanz- und Grundbuchamt Nachricht über die neuentstandenen und alten aufgehobenen Flurstücke.
 
Was hier so einfach klingt, erfordert viel Geduld. In unserem Fall hat es 4 Monate gedauert, bis der Grenztermin endlich stattfinden konnte, weitere 3 Monate bis die Unterlagen beim Vermessungsamt eingereicht wurden, und dann – inklusive großem Hin und Her, vieler Anrufe und Diskussionen – nochmal 5 Monate bis die Teilung im Liegenschaftskataster eingetragen wurde und wir die sogenannte Fortführungsmitteilung erhielten.
 
Separate Grundbücher
 
Am Ende dieses Prozesses hat man zwar zwei separate Flurstücke, jedoch immer noch ein gemeinsames Grundbuch, also technisch gesehen noch immer ein Grundstück (bestehend aus zwei Flustücken), das den Eigentümern gemeinsam gehört. Um das zu ändern und separate Grundbücher und Eigentumsverhältnisse zu schaffen, bedarf es eines weiteren Notartermins. In diesem wird ein Vertrag über die Aufhebung von Miteigentum und Zuordnung von Flurstücken nebst Auflassung beglaubigt. Gleichzeitig kann man auch die Grundschuldbestellung vornehmen lassen.
 
Der Notarvertrag geht wieder ans Finanzamt, welches (nach evtl. Zahlung von Grunderwerbsteuer) eine neuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt. Anschließend gehen sowohl der Notarvertrag als auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Grundschuldbestellung ans Grundbuchamt. Allein dieser Schritt hat in unserem Fall „nur“ 2 Monate gedauert, aber auch nur, weil wir ordentlich Druck gemacht haben.
 
Dann ist das Grundbuchamt am Zuge: Es entstehen zwei separate Grundbücher, die Eigentümer werden umgeschrieben und die Grundschuld wird in die Grundbücher eingetragen. Auch dieser Schritt dauerte bei uns nochmal 3 Monate, wobei die Beamtin erwähnte, dass dies äußerst schnell sei.
 
Und was kostet der Spaß?
 
Für die anwaltliche Beratung und das Aufsetzen einer Teilungsvereinbarung sollte man etwas Geld einplanen.
 
Für den Kauf des Gesamtgrundstücks fallen die üblichen Nebenkosten an: 
  • Maklerprovision (je nach Vereinbarung)
  • Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland)
  • Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar (in unserem Fall 0,75% vom Grundstückswert)
  • Beurkundung der Teilungsvereinbarung durch den Notar (in unserem Fall kulanter Weise kostenlos
  • Grundbuchamt (in unserem Fall 0,33% vom Grundstückswert)
  • Grundschuldbestellung (je nach Höhe der Grundschuld)

Für die Teilungsvermessung und Erstellung der erforderlichen Unterlagen stellte unsere Vermesserin in Rechnung: 1,1% vom Grundstückswert.
 
Für die Grundstückszerlegung im Liegenschaftskataster (Vermessungsamt), die Beurkundung des Vertrages über die Aufhebung von Miteigentum und Zuordnung von Flurstücken nebst Auflassung (Notar) und die Teilung/Anlegen separater Grundbücher (Grundbuchamt): 0,9% vom Grundstückswert.
 
Für die Grundschuldbestellung (Notar und Grundbuchamt): 0,8% von der einzutragenden Grundschuld.
 
Zusätzlich zu den regulären Nebenkosten, die beim Kauf des Gesamtgrundstücks anfallen (bis zu 15% vom Grundstückswert), sollte man also ca. 3% einplanen für die rechtliche Beratung, Vermessung, Zerlegung, Auflassung und Teilung. Außerdem noch die Kosten der Grundschuldbestellung.
 
Fazit
 
Unser Fazit steht fest: Eine Grundstücksteilung kostet eine Menge Zeit, Nerven und natürlich auch Geld. Nichtsdestotrotz würden wir es wieder tun. Wegen der äußerst angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt bleibt einem teilweise auch gar kein anderer Ausweg.
 
Als Empfehlung können wir nur jedem mit auf den Weg geben:
  1. Lasst euch vorab von einem Anwalt beraten
  2. Plant viiiel Zeit ein – in unserem Fall hat die ganze Sache knapp 1,5 Jahre gedauert 
  3. Sucht euch einen verlässlichen und erfahrenen Vermesser!

Viel Erfolg

Sonntag, 18. März 2018

Mondlandschaft

Innerhalb nur eines Tages hat der Radlader ordentlich gewütet und eine kleine Mondlandschaft hinterlassen. Baumstubben und Wurzelwerk wurden entfernt, ein alter Übergabeschacht wurde abgerissen, die Baugrube wurde ausgehoben, Material wurde sortiert und liegt zur Entsorgung bereit. Wir sind beeindruckt und gespannt wie es nächste Woche weitergeht!

Mondlandschaft ist nichts dagegen

Freitag, 16. März 2018

Frühstart: Der Bagger rollt

Eigentlich sollte es erst am Montag losgehen. Doch gestern Mittag rief der Tiefbauer an und teilte mit, dass er gern schon am Freitag anfangen würde. Aber gerne doch! Also haben wir gestern Nachmittag die letzten Vorbereitungen auf dem Grundstück getroffen.


Frühlingsblüher adé ... der Bagger rollt

Update (16. März 2018):

Korrektur durch den Bausohn: "Das ist doch kein Bagger, das ist ein Radlader!"

Donnerstag, 15. März 2018

Bauzeitenplan

Nur zwei Tage nach dem Bauanlaufgespräch erhielten wir von unserem Bauleiter bereits eine komplette Firmenliste und einen Bauzeitenplan – klasse!


Ambitionierter Bauzeitenplan

Als wir uns die Unterlagen genauer ansahen, waren wir dann wirklich überrascht:

Wir sind bisher ganz klar von 7 Monaten Bauzeit ausgegangen (da diese im Bauvertrag festgeschrieben sind), d.h. ein Einzug ins Haus vor Ende Oktober 2018 schien uns völlig unrealistisch – wir müssen schließlich auch noch ein paar Eigenleistungen ausführen (Bodenbeläge und Malerarbeiten) bevor das zukünftige Haus bewohnbar ist.

Aber wenn der Bauzeitenplan eingehalten werden kann, dann beträgt unsere Bauzeit nicht mal 6 Monate; die letzten Arbeiten sind in KW 35 geplant – das ist Ende August 2018 – na das wäre doch mal was! Natürlich ist uns klar, dass der Bauzeitenplan nicht verbindlich ist, aber ein Einzug ins Haus Ende September 2018 scheint nicht ganz unrealistisch.

Man merkt vermutlich, der mögliche Einzugstermin beschäftigt uns bereits jetzt ganz besonders, und zwar aus drei Gründen:
  • Ab September 2018 muss der Baukredit zurückgezahlt werden. 
  • Im August 2018 wird der Bausohn eingeschult, d.h. wir werden dann bis zum Einzug ins Haus täglich zwischen Wohnung und Grundschule (unweit des zukünftigen Hauses) pendeln müssen. 
  • Der Knebel-Mietvertrag für unsere Wohnung schreibt eine Kündigungsfrist von 6(!) Monaten vor. Für einen Umzug Ende September müssten wir Ende März kündigen – das ist schon diesen Monat. 
Wir sind sehr unsicher, ob wir das wirklich wagen sollen… Schaun wir mal, wie es bis Ende des Monats läuft. Dann müssen wir eine Entscheidung treffen.