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Freitag, 12. Januar 2018

Grundstücksteilung: Schritt für Schritt geht es voran

Auf dem Weg zur endgültigen Grundstücksteilung liegen schon diverse Schritte hinter uns, doch einige müssen auch noch erledigt werden, wie bereits im Dezember beschrieben:
  1. Pfandhaftentlassung durch die Bank, die den Grundstückskauf zwischenfinanziert hat 
  2. Feststellung durch das Finanzamt, dass keine neuerliche Grunderwerbsteuer anfällt, und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung 
  3. Weiterleiten der Unterlagen durch den Notar an das Grundbuchamt, welches
    • dann unser neues Grundbuch anlegt und
    • endlich unsere Grundschuld einträgt 
Leider liegen diese nicht mehr in unserer Hand, auch wenn die Zeit drängt. Denn erst mit dem letzten Punkt können wir die Baubeginnvoraussetzungen für unsere Baufirma Roth erfüllen. Alles, was wir zurzeit tun können, ist Warten – oder etwa doch nicht?

Wenn wir bisher eines gelernt haben, dann dass ein kleines Telefonat manchmal Wunder wirkt! Nachdem Punkt 1.) unerwartet zügig durch die Bank erledigt wurde, hat die Baufrau also am Dienstag beim Finanzamt angerufen. Dort hieß es, dass man derzeit noch Akten aus Mitte November bearbeitet. Wie bitte? Das würde ja heißen, dass wir nochmal 6-8 Wochen warten müssten. Verzweifelt hat die Baufrau vorsichtig nachgefragt, wie denn die Chancen stehen unsere Akte vorzuziehen. Die Antwort war natürlich, dass man sowas normalerweise nicht mache – na klar – aber zumindest suchte man schon mal unsere Akte raus und versprach zumindest zu prüfen, ob denn alles vollständig wäre oder noch Unterlagen fehlen; wir sollen am Freitag wieder anrufen.

Gesagt getan: Am Freitag fragte die Baufrau erneut nach und bekam nicht nur die Auskunft, dass alle Unterlagen komplett sind, sondern auch, dass unsere Akte bereits bearbeitet wurde – es fehlt nur noch die Unterschrift der Fachbereichsleitung. Die Freude und Erleichterung war natürlich groß! Damit ist also auch Punkt 2.) so gut wie erledigt.

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