Unsere Grundstücksteilung beschäftigt uns ja bekanntermaßen schon seit über einem Jahr, aber so langsam ist ein Ende in Sicht. Vor drei Wochen erhielten wir die langersehnte
Fortführungsmitteilung vom Katasteramt und in dieser Woche hat der Notar nun den „
Vertrag über die Aufhebung von Miteigentum und Zuordnung von Flurstücken nebst Auflassung“ beglaubigt.
Der Notar hat uns erklärt, welche Schritte nun noch folgen:
- Der Notarvertrag muss zunächst wieder dem Finanzamt übermittelt werden, welches die Höhe der Grunderwerbsteuer festlegt. In unserem Fall wird wohl keine neuerliche Grunderwerbsteuer anfallen, da wir das Grundstück in diesem Schritt nur noch aufgeteilt haben.
- Parallel muss eine Pfandhaftentlassung durch die Bank erfolgen, die den Grundstückskauf zwischenfinanziert hat.
- Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt und die Pfandhaftentlassung veranlasst wurde, kann der Notar unser Unterlagen an das Grundbuchamt weiterleiten, welches dann das bestehende Grundbuch aktualisiert bzw. ein neues Grundbuch für unser Grundstück anlegt.
- In diesem Zuge kann dann auch endlich unsere Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden.
Eine
zeitliche Prognose mögen wir eigentlich gar nicht mehr äußern, da sich die Grundstücksteilung schon so ewig hinzieht. Wahrscheinlich werden die Schritte 1 und 2 mindestens bis Ende Januar dauern. Mit ganz viel Glück könnten die Schritte 3 und 4 dann Ende Februar abgeschlossen sein. Und dann können wir endlich die Finanzierungsbestätigung unserer Bank anfordern – um eine entscheidende Baubeginnvoraussetzungen zu erfüllen.
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