Wie bereits oft beschrieben zieht sich die Grundstücksteilung sehr in die Länge. Und solange das Grundstück nicht geteilt ist (d.h. kein separates Grundbuch existiert), können wir auch die Grundschuld nicht auf unser Teil(!)grundstück eintragen lassen. Deshalb hatten wir auch die Finanzierung noch nicht fest gemacht.
Natürlich haben wir uns vor Grundstückskauf von diversen Banken beraten lassen, um sicherzugehen, dass man unseren Hausbau letzten Endes auch finanzieren würde. Dies stand glücklicherweise immer außer Frage.
So haben wir in den letzten Monaten fleißig Konditionen verglichen, verhandelt, gefeilscht… und vor vier Wochen die Finanzierung beantragt, da die Teilung wohl bald durch sein sollte. Ein Baustein dabei ist natürlich der KfW-Kredit, denn wir bauen ja ein KfW55-Haus. Vor zwei Wochen bekamen wir dann die Nachricht, dass der KfW-Kredit abgelehnt wurde!
Unsere Reaktion könnt ihr euch sicherlich vorstellen – wir sind fast vom Stuhl gefallen! Was war da los? Tja, eigentlich ganz einfach: Auf die Hausnummer 19 wurde bereits ein KfW-Darlehen beantragt – ja klar, von der anderen Baufamilie; die bauen ja schließlich auf dem gleichen Grundstück ein Haus.
Nun akzeptiert die KfW offenbar nicht, dass zwei Baufamilien auf dem gleichen Grundstück ein KfW-gefördertes Haus bauen – klingt komisch, ist aber so. Die Lösung lag also nah: Wir brauchten eine neue KfW-Online-Bestätigung von unserem Energieberater mit unserer neu zugeordneten Hausnummer 19A. Und das ging tatsächlich mal richtig schnell: einen Tag später hatten wir das Dokument (großes Lob an unseren Energieberater) und einen weiteren Tag später grünes Licht von der KfW.
Heute haben wir die Darlehensverträge unterschrieben und freuen uns, dass wir diesen wichtigen Punkt erledigt haben.
Nun sind wir gespannt, wann wir die Grundschuld eintragen können – hoffentlich bald…
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